Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen (AGB)

Teilnehmer- und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/Katamaran-/Segel-/Kajaksport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kursen der Wassersportschule ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(Siehe Anlage zu den AGBs für die Vermietung von Stand-Up-Paddle Boards (SUPs) und Kajaks)

Anmeldung & Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Kursen der Wassersportschule Kellenhusen bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

Die Wassersportschule Kellenhusen behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Material vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

Sicherheit & Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

Haftung

Die Wassersportschule Kellenhusen haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Surfmaterials/der Katamarane/der Boote.

Das gesamte Material einschließlich der Katamarane und Boote ist haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung je Schadensereignis auf einen Deckungsumfang von pauschal zwei Millionen Euro versichert. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Mieter im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Wassersportgerät wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Surfmaterial/Katamaran/Boot/Kajak/SUP und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld, Kleidung und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Zusätzliche Vermietbedingungen

Die Wassersportschule Kellenhusen ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Materials/Bootes zu verweigern, sofern der Mieter/Surfer/Segler nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters/Surfers/Seglers hinsichtlich der sicheren Führung des Surfmaterials/Bootes offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.

Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet und dieses Mitzuteilen. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.

Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.

Das Verleihen oder weitergeben an Dritte ist untersagt.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Rechtlicher Hinweis

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Anlage zu den AGBs für die Vermietung von Stand-Up-Paddling-Boards und Kajaks

Diese Anlage ist ergänzend zu den geltenden AGBs von Wassersport Kellenhusen zu behandeln. Sie ersetzen diese nicht sondern erweitern die bereits geltenden Bedingungen um Folgendes:

Der Mietvertrag besteht ausschließlich zwischen der mietenden Person und dem Vermieter, Wassersport Kellenhusen, Standpromenade 38, 23746 Kellenhusen.

Voraussetzung für alle wassersportlichen Aktivitäten ist das Freischwimmer Abzeichen bzw. die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im offenen Gewässer ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich und die Beaufsichtigung durch diesen. Das Tragen einer Schwimmweste wird vom Vermieter ausdrücklich empfohlen.

Der Mieter sichert zu, dass er weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, um das Stand-Up-Paddeln oder Kajak paddeln ohne Gefahr für sich und andere auszuüben, bzw. dieses im Vorhinein selbst überprüft hat.

Der Mieter versichert, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Bedienung und Führung des entsprechenden Wassersportgerätes (SUP, Kajak, o.ä.) zu besitzen und/oder über einen entsprechenden Nachweis verfügt, der unaufgefordert vor Antritt des Mietverhältnisses vorzuzeigen ist!

Der Mieter ist für das gemietete Material voll verantwortlich und hat es nur entsprechend seiner Funktion sorgfältig zu benutzen. Er muss sich über örtliche Gegebenheiten, Revier-Besonderheiten und Gefahrenstellen vor Ort selbst und unaufgefordert erkundigen.

Die Weitergabe des Materials an dritte Personen ist nicht gestattet.

Für sämtliche Schäden am geliehenen Material, der eigenen Person und/oder unbeteiligten Dritten, die durch den Mieter herbeigeführt werden, haftet dieser vollständig und persönlich. Entstandene Schäden jeglicher Art sind dem Vermieter sofort und unaufgefordert mitzuteilen.